Geldwäsche (§ 261 StGB)

Rechtsanwalt für Geldwäsche in Krefeld

Geldwäsche beschreibt den Vorgang, die Herkunft von illegal erworbenem Geld zu verschleiern und dieses wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen – umgangssprachlich: „schmutziges Geld sauber waschen“. Die illegalen Einnahmen stammen meist aus Drogenhandel, Erpressung, Prostitution, Waffenhandel, Schmuggel, Raub oder Bestechung.

Sowohl die vollendete Geldwäsche als auch Versuch und Beihilfe sind strafbar. Der Strafrahmen: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren; in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren pro Tat.

Voraussetzung ist, dass das inkriminierte Geld aus einer Straftat stammt. Früher war dies nur bei Katalogtaten möglich – heute reicht jede rechtswidrige Tat als Vortat aus. Dies hat die Strafbarkeit erheblich ausgeweitet.

Klassische Verschleierungshandlungen: Bargeldeinzahlung auf Konto, Auslandsüberweisungen oder – zunehmend – Umwandlung in Kryptowährungen. Als Kanzlei mit Spezialgebiet im Crypto-Strafrecht stehen wir Ihnen mit besonderer Expertise zur Seite.

Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht bei allen Fragen zu Geldwäsche in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.

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