Steuerfahndung – Was tun, wenn die Fahndung kommt?

Fachanwalt für Strafrecht & Steuerrecht in Krefeld

Wenn die Steuerfahndung anrückt, ist der Ernstfall eingetreten. Anders als bei einer regulären Betriebsprüfung steht hier nicht mehr die Steuerfestsetzung im Vordergrund, sondern der Verdacht auf eine Straftat. Schnelles und richtiges Handeln entscheidet jetzt über Strafmaß, Vermögensarrest und unternehmerische Existenz.

Was ist die Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung (Steufa) ist die Kriminalpolizei des Finanzamts. Ihre Aufgabe nach §§ 208, 404 AO: Steuerstraftaten aufdecken und ermitteln. Anders als der Betriebsprüfer ist der Steuerfahnder Polizeibeamter im strafrechtlichen Sinne – mit den entsprechenden Befugnissen.

In schwerwiegenden Fällen führt nicht das Finanzamt, sondern die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen (Evokationsrecht).

Befugnisse der Steuerfahndung