Organ eines insolvenzbedrohten Unternehmens
Fachanwalt für Insolvenzrecht in Krefeld
Als Organ einer Gesellschaft (GmbH, GmbH & Co. KG, AG) müssen Sie besonders Obacht geben. Denn anders, als allgemein gemeint wird, ist die Haftung nicht etwa nur auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Vielmehr haftet das Organ (auch) mit seinem Privatvermögen, wenn es verspätet den Insolvenzantrag stellt. Wie weitreichend die Haftung geht, erfahren die meisten Geschäftsführer erst, wenn es zu spät ist.
Daher heißt es: bei ersten Anzeichen einer Krise schnell reagieren. Je früher Sie sich informieren, umso besser ist es. Profitieren Sie hier von der jahrelangen Erfahrung, mit der schon oft größerer Schaden verhindert werden konnte.
Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände
Ist bereits eine Inanspruchnahme erfolgt, stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Voraussetzungen für Haftungsansprüche wirken auf den ersten Blick klar. Aber hier liegen oftmals die Tücken im Detail. Die Rechtsprechung hat eine Vielzahl von Ausnahmen geschaffen, die in der Regel nur ein in diesen Fragen versierter Fachmann kennt.
- Insolvenzverschleppungshaftung: Persönliche Haftung bei verspäteter Antragstellung (§ 15a InsO)
- Zahlungsverbot: Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 15b InsO)
- Steuerliche Haftung: Persönliche Haftung für nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben
- Schadensersatz: Ansprüche des Insolvenzverwalters und der Gläubiger
Ihr Ansprechpartner in Krefeld
Wir prüfen gerne, was hier für Sie möglich und zu erreichen ist. Rechtsanwalt Dirk Pauls berät Sie als Fachanwalt für Insolvenzrecht in Krefeld umfassend. Kontaktieren Sie uns – je früher, desto besser.
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