Insolvenzanfechtung
Fachanwalt für Insolvenzrecht in Krefeld
Die Insolvenzordnung sieht Regelungen vor, die im Falle einer Insolvenz die Möglichkeit geben, bestimmte Vermögensverfügungen nachträglich rückgängig zu machen. Der Gesetzgeber hatte dabei die Absicht, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung herbeizuführen.
Die von der Anfechtung betroffenen empfinden das in der Regel als zutiefst ungerecht, da sie nach der eigenen Wahrnehmung nur das erhalten haben, was ihnen ohnehin zustand. Ob die Insolvenzanfechtung zu Recht ausgesprochen wurde, muss jeweils im Einzelfall beurteilt und sachgerecht analysiert werden.
Anfechtungstatbestände
Im Falle von Schenkungen oder unentgeltlichen Übertragungen in den letzten vier Jahren vor dem Insolvenzantrag soll der Vermögensgegenstand für die Gläubiger zur Verwertung zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus gibt das Gesetz die Möglichkeit, dass Zahlungen bis zu zehn Jahren vor Insolvenzantragstellung zurückgefordert werden können. Allerdings sieht das Gesetz bestimmte Voraussetzungen vor, die erfüllt sein müssen.
Komplexe Rechtslage erfordert Spezialisierung
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom tatsächlichen Lebenssachverhalt ab. Begriffe wie Zahlungsunfähigkeit, Gläubigerbenachteiligung, Gläubigerbenachteiligungsabsicht und kongruente oder inkongruente Sicherung oder Befriedigung sind von den Gerichten in den vergangenen Jahrzehnten „mit Leben gefüllt worden“. Diese unterliegen einem ständigen Wechsel und einer immer genaueren Detaillierung, so dass eine sachgerechte Beurteilung in der Regel nur einem hierauf spezialisierten Fachanwalt für Insolvenzrecht möglich ist.
Ihr Ansprechpartner in Krefeld
Unsere Kanzlei in Krefeld verfügt über diese Spezialisierung. Rechtsanwalt Dirk Pauls prüft und verteidigt Ihre Anfechtungsansprüche. Kontaktieren Sie uns.
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