Gründung einer Kapitalgesellschaft
GmbH & UG gründen in Krefeld
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft bedarf der notariellen Form; sie muss beurkundet werden. Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens EUR 25.000,00 erforderlich, bei einer UG genügt lediglich EUR 1,00.
Bis zur Einzahlung des gesamten Stammkapitals haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für den fehlenden Anteil des Stammkapitals. Anstelle von Geld kann auch eine Sacheinlage geleistet werden. Die Haftungsbeschränkung tritt mit der Eintragung im Handelsregister ein.
Der Ablauf einer GmbH-Gründung
Eine professionell begleitete Gesellschaftsgründung durchläuft in der Regel folgende Schritte:
- Gesellschaftsvertrag (Satzung): Die Satzung regelt die grundlegenden Verhältnisse der Gesellschaft – Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital und Geschäftsanteile. Eine individuelle Satzung bietet deutlich mehr Schutz als das Musterprotokoll.
- Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Gleichzeitig erfolgt die Bestellung des Geschäftsführers.
- Einzahlung des Stammkapitals: Mindestens die Hälfte des Stammkapitals (EUR 12.500,00 bei einer GmbH) muss vor der Anmeldung eingezahlt werden.
- Handelsregistereintragung: Mit der Eintragung im Handelsregister entsteht die GmbH. Ab diesem Zeitpunkt greift die Haftungsbeschränkung.
- Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung: Nach der Eintragung sind die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt erforderlich.
Musterprotokoll oder individuelle Satzung?
Das Gesetz bietet mit dem Musterprotokoll eine vereinfachte Gründungsmöglichkeit. Dieses eignet sich jedoch nur für unkomplizierte Gründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Für die meisten Unternehmen empfehlen wir eine individuelle Satzung, die auf die konkreten Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnitten ist.
Haftung in der Vorgründungsphase
Zwischen der Gründung und der Eintragung im Handelsregister besteht eine sogenannte Vor-GmbH (GmbH i.G.). In dieser Phase haften die Gesellschafter persönlich für eingegangene Verbindlichkeiten. Umso wichtiger ist eine zügige und professionelle Abwicklung des Gründungsprozesses.
Gesellschaftsgründung in Krefeld – Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dirk Pauls begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess. Von der Erstellung der Satzung bis zur Eintragung im Handelsregister – nehmen Sie Kontakt auf.
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