Gesellschaft in der Krise

Rechtsanwalt für Unternehmenskrisen in Krefeld

Gerät eine Gesellschaft in die Krise, dann ist in erster Linie der Geschäftsführer gefragt. Er muss die Gesellschafter einer GmbH bereits dann informieren, wenn die Hälfte des Stammkapitals aufgebraucht ist; anderenfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.

Die Krise einer Gesellschaft fordert dem Geschäftsführer darüber hinaus ganz erhebliche Pflichten ab. Er muss ab dem Feststellen der Krise umfassende Maßnahmen ergreifen. Zum einen sind Gegenmaßnahmen einzuleiten, die dem Auslöser der Krise möglichst effektiv entgegenwirken. Zum anderen muss er stets die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft beobachten und für den Fall, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig und/oder überschuldet wird, unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Hierfür gibt § 15b InsO einen Zeitrahmen an die Hand. Wird dieser zeitliche Rahmen nicht eingehalten, so droht dem Geschäftsführer neben Haftungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter zudem ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung.

Insolvenzantragspflicht – Fristen und Folgen

Die Insolvenzantragspflicht gehört zu den wichtigsten Pflichten des Geschäftsführers. Nach § 15a InsO muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden.

Die Fristüberschreitung kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Zivilrechtliche Haftung: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden (§ 15b InsO).
  • Strafbarkeit: Die verspätete Insolvenzanmeldung ist nach § 15a Abs. 4 InsO strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
  • Haftung gegenüber Gläubigern: Neugläubiger können den Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Handlungsoptionen in der Krise

Eine Gesellschaftskrise bedeutet nicht zwingend das Ende des Unternehmens. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

  • Sanierung: Durch Restrukturierungsmaßnahmen kann die Krise überwunden werden – etwa durch Kostensenkung, Kapitalzuführung oder Umschuldung.
  • Insolvenz in Eigenverwaltung: Der Geschäftsführer behält die Kontrolle über das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters.
  • Schutzschirmverfahren: Ermöglicht die Erstellung eines Sanierungsplans unter dem Schutz des Insolvenzgerichts.
  • Regelinsolvenz: Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung und verwertet das Vermögen zugunsten der Gläubiger.

Frühzeitige Beratung kann Ihr Unternehmen retten

Je früher Sie sich in einer Krisensituation anwaltlich beraten lassen, desto mehr Handlungsoptionen stehen Ihnen zur Verfügung. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist.

Rechtsanwalt Dirk Pauls berät Sie vertraulich und diskret zu allen Fragen der Unternehmenskrise. Gemeinsam mit unseren Experten für Insolvenzrecht entwickeln wir die beste Strategie für Ihre Situation. Kontaktieren Sie uns.

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