Insolvenzantrag
Fachanwalt für Insolvenzrecht in Krefeld
Es wird zwischen Insolvenzanträgen für Unternehmer und Verbraucher unterschieden. Während in der Regel natürliche Personen, also der Bürger, einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen muss, so müssen Unternehmer und Unternehmensgesellschaften einen Regelinsolvenzantrag stellen.
Verbraucherinsolvenz
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren bietet die Möglichkeit, nach drei Jahren die Restschuldbefreiung zu erlangen. Dafür ist die Stellung eines Restschuldbefreiungsantrages erforderlich. Sind die Verfahrenskosten nicht gedeckt, so besteht die Möglichkeit, die Stundung der Verfahrenskosten zu erreichen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich nach starren Regeln. So ist in jedem Fall eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen. Darin muss den Gläubigern ein Angebot zur Schuldenregulierung unterbreitet werden. Wird dieses Angebot abgelehnt, so kann erst dann der Antrag gestellt werden. Das Scheitern kann von einem Rechtsanwalt bescheinigt werden.
Regelinsolvenz für Unternehmen
Unternehmen oder Unternehmer müssen ein sog. Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Auch hier müssen bestimmte Pflichtangaben zum Unternehmen, den Gläubigern und zum Vermögen gemacht werden.
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