Gläubigerrechte
Fachanwalt für Insolvenzrecht in Krefeld
Als Gläubiger haben Sie im Insolvenzverfahren Rechte. Um diese Rechte ausüben zu können, müssen Sie sich beim Insolvenzverwalter – möglichst frühzeitig – melden und sich als Gläubiger zu erkennen geben. Dies gibt Ihnen das Recht und die Möglichkeit, im Insolvenzverfahren Auskunftsrechte geltend zu machen und Stimmrechte auszuüben.
Vorrangige Rechte sichern
Bestimmte Gläubiger haben sich vorrangige Rechte einräumen lassen. Üblich sind hier:
- Eigentumsrechte (z.B. Vermieter)
- Eigentumsvorbehaltsrechte
- Pfandrechte
- Sicherungsübereignungen
Diese geben in der Insolvenz vorrangige Rechte, die es gilt, professionell und rechtlich zutreffend geltend zu machen. So erreichen Sie eine maximal mögliche Befriedigung.
Ihr Ansprechpartner in Krefeld
Rechtsanwalt Dirk Pauls setzt Ihre Gläubigerrechte professionell durch. Kontaktieren Sie uns.
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