Gesellschaftsrecht2026-04-29T18:13:13+00:00

Gesellschaftsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Handelsrecht, Gesellschaftsrecht & Vertragsrecht in Krefeld

Wir vertreten Sie in der Gesellschaftsgründung, unterstützen Sie bei der Klärung von Gesellschafterkonflikten und bei einer etwaigen Umstrukturierung Ihres Unternehmens.

Der Schwerpunkt unserer Beratung im Gesellschaftsrecht in Krefeld liegt idealerweise bereits bei der Gründung der Gesellschaft, um in Zeiten, in denen alles gut zu sein scheint, schon den Grundstein für Phasen zu legen, in denen sich die Vorzeichen verändern. Je klarer jeder Gesellschafter seine Erwartungen formuliert und kommuniziert, umso besser lassen sich perspektivisch seine Interessen wahren und schützen.

Wird im Rahmen der Geschäftsentwicklung eine Umstrukturierung notwendig, stehen wir als erfahrene Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Krefeld Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Sollte es zu einem Streit zwischen den Gesellschaftern kommen, so sollte auch hier eine frühzeitige Beratung durch unsere Gesellschaftsrecht-Experten in Krefeld ins Auge gefasst werden. Eine sachgerechte Lösung ohne gerichtliche Auseinandersetzung kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn die Differenzen zwischen den Streitparteien noch frisch und gut zu überbrücken sind. Sind die Fronten erst einmal so verhärtet, dass die Angst vor einem „Gesichtsverlust“ droht, dann lässt sich eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht oft nicht mehr verhindern. In beiden Fällen können Sie uns an Ihrer Seite wissen.

Sie haben Fragen oder ein konkretes Anliegen in Sachen Gesellschaftsrecht? Scheuen Sie nicht, Kontakt zu unserer Kanzlei in Krefeld aufzunehmen.
Herr Rechtsanwalt Dirk Pauls hilft Ihnen gerne weiter!

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Arbeitsrecht, Rechtsanwalt, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Dirk Pauls

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Häufige Fragen im Gesellschaftsrecht

Fragen, die wir sehr häufig im Rahmen unserer Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht erhalten, beantworten wir in diesem Abschnitt.

Was bedeutet die Treuepflicht unter Gesellschaftern?2026-04-29T18:12:49+00:00

Gesellschafter einer GmbH sind einander zur Treue verpflichtet. Die Treuepflicht verbietet es, eigene Interessen auf Kosten der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter zu verfolgen. In der Praxis relevant wird die Treuepflicht insbesondere bei Wettbewerbsverboten, bei der Stimmrechtsausübung in Gesellschafterversammlungen, bei der Informationsweitergabe an Dritte und bei Geschäften zwischen Gesellschafter und Gesellschaft. Verstöße gegen die Treuepflicht können Schadensersatzansprüche begründen und im schwerwiegenden Fall einen wichtigen Grund für den Ausschluss des Gesellschafters darstellen.

Wann muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden und welche Beschlüsse sind anfechtbar?2026-04-29T18:12:49+00:00

Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt, insbesondere zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung der Geschäftsführung. Außerordentliche Versammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse der Gesellschaft erfordert – insbesondere wenn sich aus der Bilanz ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Gesellschafterbeschlüsse können angefochten werden, wenn sie gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag verstoßen. Die Anfechtungsklage muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erhoben werden. Formfehler bei der Einberufung – falsche Frist, fehlende Tagesordnung, übergangene Gesellschafter – machen Beschlüsse anfechtbar oder sogar nichtig.

Mein Unternehmen steckt in der Krise – welche Optionen habe ich vor einer Insolvenz?2026-04-29T18:12:49+00:00

Nicht jede Unternehmenskrise muss in der Insolvenz enden. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens kommen in Betracht: eine Restrukturierung durch Kostensenkung und Neuausrichtung, eine Kapitalerhöhung durch bestehende oder neue Gesellschafter, der Verkauf von Unternehmensteilen, eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern oder seit 2021 das Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das eine gerichtliche Sanierung ohne Insolvenzverfahren ermöglicht. Entscheidend ist rechtzeitiges Handeln – denn sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, greift die Insolvenzantragspflicht. Rechtsanwalt Dirk Pauls berät als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht auch im Vorfeld einer Insolvenz und prüft, welche Sanierungswege offenstehen.

Wie gründe ich eine GmbH und was muss ich beachten?2026-04-29T18:12:48+00:00

Die Gründung einer GmbH erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, die Einzahlung des Stammkapitals (mindestens die Hälfte von 25.000 Euro bei Bargründung) und die Eintragung ins Handelsregister. Der Gesellschaftsvertrag sollte nicht nur die gesetzlichen Mindestangaben enthalten, sondern auch Regelungen zu Gewinnverteilung, Geschäftsführungsbefugnissen, Gesellschafterversammlungen, Zustimmungsvorbehalten und – besonders wichtig – zum Ausscheiden und Abfinden von Gesellschaftern. Gerade diese Punkte werden bei der Gründung oft vernachlässigt und führen Jahre später zu kostspieligen Gesellschafterstreitigkeiten. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung von Anfang an spart erhebliche Kosten im Konfliktfall.

Wann hafte ich als Geschäftsführer persönlich?2026-04-29T18:12:48+00:00

Die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers tritt unter anderem in folgenden Fällen ein: bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 15b InsO), bei verspätetem Insolvenzantrag (§ 15a InsO), bei Nichtabführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, bei Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG) sowie bei Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot. Besonders tückisch: Die Haftung nach § 43 GmbHG setzt nur leichte Fahrlässigkeit voraus – und die Beweislast liegt beim Geschäftsführer, der nachweisen muss, dass er mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns gehandelt hat. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann Haftungsrisiken minimieren.

Was kann ich tun, wenn es zum Streit zwischen Gesellschaftern kommt?2026-04-29T18:12:48+00:00

Gesellschafterstreitigkeiten eskalieren häufig schnell und können das Unternehmen existenziell gefährden. Die Handlungsoptionen hängen vom Stadium des Konflikts ab: Im Frühstadium ist eine außergerichtliche Einigung – etwa über Mediationsklauseln im Gesellschaftsvertrag – meist die wirtschaftlich vernünftigste Lösung. Ist eine Einigung nicht mehr möglich, kommen gesellschaftsrechtliche Maßnahmen in Betracht: Abberufung des Geschäftsführers, Einziehung von Geschäftsanteilen, Ausschluss eines Gesellschafters durch Beschluss oder Klage, oder als letztes Mittel die Auflösungsklage. In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung notwendig sein, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Je früher Sie anwaltliche Beratung suchen, desto mehr Handlungsspielraum besteht.

Wie wird ein Gesellschafter aus einer GmbH ausgeschlossen?2026-04-29T18:12:48+00:00

Der Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Das Gesetz sieht keinen ausdrücklichen Ausschlusstatbestand vor – entscheidend ist, ob der Gesellschaftsvertrag eine Einziehungsklausel oder eine Ausschlussregelung enthält. Fehlt eine solche Regelung, bleibt nur die Ausschlussklage, die einen wichtigen Grund im Sinne der Rechtsprechung voraussetzt: schwerwiegende Pflichtverletzungen, nachhaltige Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses oder Schädigung der Gesellschaft. In beiden Fällen steht dem ausscheidenden Gesellschafter eine Abfindung zu, deren Höhe sich nach dem Verkehrswert des Geschäftsanteils richtet – sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Bewertungsklausel enthält. Die Gestaltung solcher Klauseln gehört zu den wichtigsten Aufgaben bei der Vertragsgestaltung.

Welche Gesellschaftsform ist für mein Unternehmen die richtige?2026-04-29T18:12:47+00:00

Das hängt von Haftungsrisiko, Steuerbelastung, Kapitalbedarf und Anzahl der Gesellschafter ab. Die GmbH ist die häufigste Wahl für mittelständische Unternehmen: Sie begrenzt die persönliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro. Für kleinere Gründungen kommt die UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital ab einem Euro in Betracht – allerdings mit der Pflicht, ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist. Personengesellschaften wie die GbR oder OHG sind einfacher zu gründen, dafür haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Rechtsanwalt Dirk Pauls berät Sie in Krefeld zur Wahl der passenden Rechtsform.

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