Die Gründung einer GmbH erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, die Einzahlung des Stammkapitals (mindestens die Hälfte von 25.000 Euro bei Bargründung) und die Eintragung ins Handelsregister. Der Gesellschaftsvertrag sollte nicht nur die gesetzlichen Mindestangaben enthalten, sondern auch Regelungen zu Gewinnverteilung, Geschäftsführungsbefugnissen, Gesellschafterversammlungen, Zustimmungsvorbehalten und – besonders wichtig – zum Ausscheiden und Abfinden von Gesellschaftern. Gerade diese Punkte werden bei der Gründung oft vernachlässigt und führen Jahre später zu kostspieligen Gesellschafterstreitigkeiten. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung von Anfang an spart erhebliche Kosten im Konfliktfall.