Die häufigsten Insolvenzstraftaten sind Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Bankrott (§ 283 StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB) und Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB). Hinzu kommen steuerstrafrechtliche Risiken, wenn Steuererklärungen nicht abgegeben oder Steuern nicht abgeführt werden.
