Das hängt von Haftungsrisiko, Steuerbelastung, Kapitalbedarf und Anzahl der Gesellschafter ab. Die GmbH ist die häufigste Wahl für mittelständische Unternehmen: Sie begrenzt die persönliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro. Für kleinere Gründungen kommt die UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital ab einem Euro in Betracht – allerdings mit der Pflicht, ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist. Personengesellschaften wie die GbR oder OHG sind einfacher zu gründen, dafür haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Rechtsanwalt Dirk Pauls berät Sie in Krefeld zur Wahl der passenden Rechtsform.