Gesellschafterstreitigkeiten eskalieren häufig schnell und können das Unternehmen existenziell gefährden. Die Handlungsoptionen hängen vom Stadium des Konflikts ab: Im Frühstadium ist eine außergerichtliche Einigung – etwa über Mediationsklauseln im Gesellschaftsvertrag – meist die wirtschaftlich vernünftigste Lösung. Ist eine Einigung nicht mehr möglich, kommen gesellschaftsrechtliche Maßnahmen in Betracht: Abberufung des Geschäftsführers, Einziehung von Geschäftsanteilen, Ausschluss eines Gesellschafters durch Beschluss oder Klage, oder als letztes Mittel die Auflösungsklage. In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung notwendig sein, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Je früher Sie anwaltliche Beratung suchen, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
