Gesellschafter einer GmbH sind einander zur Treue verpflichtet. Die Treuepflicht verbietet es, eigene Interessen auf Kosten der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter zu verfolgen. In der Praxis relevant wird die Treuepflicht insbesondere bei Wettbewerbsverboten, bei der Stimmrechtsausübung in Gesellschafterversammlungen, bei der Informationsweitergabe an Dritte und bei Geschäften zwischen Gesellschafter und Gesellschaft. Verstöße gegen die Treuepflicht können Schadensersatzansprüche begründen und im schwerwiegenden Fall einen wichtigen Grund für den Ausschluss des Gesellschafters darstellen.