Nicht jede Unternehmenskrise muss in der Insolvenz enden. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens kommen in Betracht: eine Restrukturierung durch Kostensenkung und Neuausrichtung, eine Kapitalerhöhung durch bestehende oder neue Gesellschafter, der Verkauf von Unternehmensteilen, eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern oder seit 2021 das Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), das eine gerichtliche Sanierung ohne Insolvenzverfahren ermöglicht. Entscheidend ist rechtzeitiges Handeln – denn sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, greift die Insolvenzantragspflicht. Rechtsanwalt Dirk Pauls berät als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht auch im Vorfeld einer Insolvenz und prüft, welche Sanierungswege offenstehen.