Ja. Die Insolvenzordnung bietet mehrere Sanierungswege: die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO), das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) und den Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO). Voraussetzung ist, dass das Unternehmen einen wirtschaftlich tragfähigen Kern hat und die Antragstellung rechtzeitig erfolgt. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung.
