Ihr Steuerberater ist der richtige Ansprechpartner für die laufende steuerliche Beratung, die Erstellung von Steuererklärungen und die Begleitung von Betriebsprüfungen. Sobald es jedoch zum offenen Konflikt mit dem Finanzamt kommt – insbesondere bei streitigen Einspruchsverfahren, Klagen vor dem Finanzgericht, Haftungsbescheiden oder parallel laufenden Steuerstrafverfahren – ist ein Fachanwalt für Steuerrecht die bessere Wahl. Ein Fachanwalt kann vor dem Finanzgericht auftreten, kennt die Verfahrenstaktik und ist in der Lage, die steuerliche Argumentation mit einer möglichen strafrechtlichen Verteidigung zu koordinieren. In unserer Kanzlei arbeiten wir eng mit Ihrem bestehenden Steuerberater zusammen.