Arbeitsrecht2026-04-02T15:37:49+00:00

Arbeitsrecht

Ihr Fachanwalt & Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld

Im Arbeitsrecht in Krefeld profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten.

Im Bereich des Arbeitsrechts wird zwischen dem Individualarbeitsrecht, d. h. dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und dem Kollektivarbeitsrecht, d. h. dem Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen zu Arbeitgeberverbänden sowie Arbeitgebern, unterschieden.

Durch unsere langjährige Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld und regelmäßige Fortbildungen erzielen wir bei Pauls Cörper Rechtsanwälte das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung – im Arbeitsrecht zählt schnelles und entschlossenes Handeln. Viele Fristen sind kurz: Bei einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Wir sorgen dafür, dass keine Frist verpasst wird.

Rechtsanwalt Dirk Pauls vertritt Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht Krefeld, dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf und allen weiteren Instanzen in NRW.

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Arbeitsrecht, Rechtsanwalt, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Dirk Pauls

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Häufige Fragen im Arbeitsrecht

Fragen, die wir sehr häufig im Rahmen unserer Rechtsberatung und bei der Prozessvertretung im Arbeitsrecht erhalten, beantworten wir in diesem Abschnitt.

Habe ich während einer Kündigungsschutzklage Anspruch auf Weiterbeschäftigung?2026-04-02T15:16:01+00:00

Während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung. Gewinnt der Arbeitnehmer jedoch in erster Instanz, entsteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung. In dringenden Fällen kann auch eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung beantragt werden.

Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer?2026-04-02T15:16:00+00:00

Ein Aufhebungsvertrag birgt erhebliche Risiken: Die Bundesagentur für Arbeit verhängt regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld I, weil der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis selbst beendet hat. Zudem entfällt die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Vor Unterzeichnung sollten Sie zwingend anwaltlichen Rat einholen. Fachanwalt Dirk Pauls prüft Aufhebungsverträge in Krefeld.

Was gilt bei einer Kündigung in der Probezeit?2026-04-02T15:15:59+00:00

In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses gilt das Kündigungsschutzgesetz noch nicht – der Arbeitgeber kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB). Jedoch gelten auch in der Probezeit der Diskriminierungsschutz nach dem AGG, der besondere Kündigungsschutz für Schwangere (§ 17 MuSchG), Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX) und Betriebsratsmitglieder sowie der Formzwang (Schriftform).

Wie viel Abfindung steht mir nach einer Kündigung zu?2026-04-02T15:15:58+00:00

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen – etwa nach § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich auf die Klagefrist verzichtet und Abfindung anbietet. In der Praxis wird die Abfindung im Rahmen eines Vergleichs ausgehandelt. Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Anwaltliche Vertretung erhöht die Abfindung erfahrungsgemäß erheblich.

Kann eine Kündigung wegen Krankheit wirksam sein?2026-04-02T15:15:58+00:00

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nach § 1 KSchG nur unter engen Voraussetzungen wirksam: Es muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, die bisherigen Fehlzeiten müssen eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen verursacht haben, und in einer abschließenden Interessenabwägung muss das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers überwiegen. Entgegen verbreiteter Meinung ist auch eine Langzeiterkrankung keine automatische Kündigungsberechtigung.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung und welche Rechte habe ich?2026-04-02T15:15:57+00:00

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt nach § 1 Abs. 2 KSchG dringende betriebliche Erfordernisse voraus, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Der Arbeitgeber muss außerdem eine ordnungsgemäße Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG unter vergleichbaren Arbeitnehmern nach den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung durchführen. Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung unwirksam.

Kann ich eine fristlose Kündigung anfechten?2026-04-02T15:15:56+00:00

Ja. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt und der Arbeitgeber die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten hat. In der Praxis ist die außerordentliche Kündigung häufig angreifbar – entweder weil der behauptete Kündigungsgrund nicht ausreicht, das Verfahren fehlerhaft war oder der Arbeitgeber keine Abmahnung ausgesprochen hat. Auch bei fristloser Kündigung gilt die Drei-Wochen-Klagefrist nach § 4 KSchG.

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?2026-04-02T15:15:55+00:00

Nach § 4 KSchG muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – wird sie versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Der Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kündigung tatsächlich zugegangen ist. Fachanwalt Dirk Pauls vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht Krefeld und dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

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