Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und gerade bei einem so sensiblen Vorwurf sollten Sie davon Gebrauch machen. Vorschnelle oder unbedachte Äußerungen können den weiteren Verlauf erheblich erschweren. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie sich mit einem Strafverteidiger abgestimmt haben.