Bei einer Verurteilung nach § 316 StGB entzieht das Gericht in aller Regel die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und setzt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten fest (§ 69a StGB). Je nach Promillewert kann zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt werden. Wie lange die Sperre ausfällt und ob eine MPU droht, hängt vom Einzelfall ab – genau hier setzt die Verteidigung an.
