Ein Aufhebungsvertrag birgt erhebliche Risiken: Die Bundesagentur für Arbeit verhängt regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld I, weil der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis selbst beendet hat. Zudem entfällt die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Vor Unterzeichnung sollten Sie zwingend anwaltlichen Rat einholen. Fachanwalt Dirk Pauls prüft Aufhebungsverträge in Krefeld.