Nicht jedes Ermittlungsverfahren muss in einer Anklage enden. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren aus verschiedenen Gründen einstellen — und ein spezialisierter Strafverteidiger kann aktiv darauf hinwirken.

Mögliche Einstellungsgründe: fehlender Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO), geringe Schuld ohne öffentliches Interesse (§ 153 StPO) oder Einstellung gegen Auflagen wie eine Geldauflage (§ 153a StPO).

Ein Fachanwalt für Strafrecht aus Krefeld kann frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft kommunizieren, entlastende Gesichtspunkte vortragen und die Einstellung beantragen. Je früher Sie einen Strafverteidiger beauftragen, desto größer ist der Handlungsspielraum. Jetzt Kontakt aufnehmen.