Datenhehlerei (§ 202d StGB)

Rechtsanwalt für Datenhehlerei in Krefeld

Unter die Datenhehlerei fällt der Handel mit Kreditkartendaten, Lizenzschlüsseln für Software sowie Zugangsdaten zu Plattformen im Internet, E-Mail-Accounts oder z. B. DHL-Packstationen. Der Beschuldigte tritt hier im Regelfall als Zwischenhändler auf und hat mit der ursprünglichen Beschaffung der Daten oft nichts zu tun.

§ 202d StGB wurde eingeführt, um eine Strafbarkeitslücke zu schließen: Wer gestohlene Daten kauft, weiterverkauft oder sonst verwertet, macht sich strafbar – auch wenn er an der ursprünglichen Beschaffung unbeteiligt war. Die Norm entspricht strukturell der klassischen Hehlerei (§ 259 StGB), bezogen auf Daten.

Die Strafandrohung beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Vorschrift steht in der Kritik, da befürchtet wird, sie könnte die Arbeit investigativ tätiger Journalisten einschränken. In der Praxis sind insbesondere Ermittlungen im Darknet-Bereich von Bedeutung.

Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Fragen zu Datenhehlerei in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.

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