Gläubigerrechte
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Krefeld
Gläubiger sind keine passiven Zuschauer im Insolvenzverfahren. Die Insolvenzordnung räumt ihnen umfassende Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte ein. Wer diese Rechte kennt und aktiv wahrnimmt, kann die Verwertung der Insolvenzmasse und die eigene Befriedigungsquote erheblich beeinflussen.
Forderungsanmeldung und Prüfung
Jeder Gläubiger muss seine Forderung schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden (§ 174 InsO). Die Anmeldung muss den Grund und den Betrag der Forderung angeben sowie die Tatsachen bezeichnen, aus denen sich die Forderung ergibt. Wird die Forderung im Prüfungstermin (§ 176 InsO) vom Verwalter oder von anderen Gläubigern bestritten, muss der Gläubiger seine Forderung im Klagewege feststellen lassen (§ 179 InsO).
Gläubigerversammlung
Die Gläubigerversammlung ist das zentrale Organ der Gläubigerselbstverwaltung (§§ 74 ff. InsO). Sie entscheidet über grundlegende Fragen des Verfahrens: Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens, Bestellung eines Gläubigerausschusses, Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Verwalters, Annahme oder Ablehnung eines Insolvenzplans. Das Stimmrecht richtet sich nach der Höhe der festgestellten Forderung.
Gläubigerausschuss
Der Gläubigerausschuss überwacht den Insolvenzverwalter, unterstützt ihn bei der Geschäftsführung und genehmigt besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§§ 67 ff. InsO). Bei Unternehmensinsolvenzen mit erheblichem Geschäftsumfang wird regelmäßig ein vorläufiger Gläubigerausschuss bereits vor Verfahrenseröffnung eingesetzt.
Absonderungs- und Aussonderungsrechte
Gesicherte Gläubiger haben eine bevorzugte Position:
- Aussonderung (§ 47 InsO): Gegenstände, die nicht zur Insolvenzmasse gehören, können herausverlangt werden — insbesondere bei Eigentumsvorbehalt.
- Absonderung (§§ 49–51 InsO): Gläubiger mit Sicherungsrechten (Grundpfandrechte, Sicherungsübereignung, Pfandrechte) werden vorrangig aus dem Sicherungsgut befriedigt.
Vertretung von Gläubigern
Rechtsanwalt Dirk Pauls vertritt als Fachanwalt für Insolvenzrecht Unternehmen und Unternehmer als Gläubiger in Insolvenzverfahren — von der Forderungssicherung über die Anmeldung bis zur Vertretung in Gläubigerversammlungen und der Abwehr von Insolvenzanfechtungen.
Kanzlei: 02151 / 569 800 0
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