Gläubigerrechte

Fachanwalt für Insolvenzrecht in Krefeld

Als Gläubiger haben Sie im Insolvenzverfahren Rechte. Um diese Rechte ausüben zu können, müssen Sie sich beim Insolvenzverwalter – möglichst frühzeitig – melden und sich als Gläubiger zu erkennen geben. Dies gibt Ihnen das Recht und die Möglichkeit, im Insolvenzverfahren Auskunftsrechte geltend zu machen und Stimmrechte auszuüben.

Vorrangige Rechte sichern

Bestimmte Gläubiger haben sich vorrangige Rechte einräumen lassen. Üblich sind hier:

  • Eigentumsrechte (z.B. Vermieter)
  • Eigentumsvorbehaltsrechte
  • Pfandrechte
  • Sicherungsübereignungen

Diese geben in der Insolvenz vorrangige Rechte, die es gilt, professionell und rechtlich zutreffend geltend zu machen. So erreichen Sie eine maximal mögliche Befriedigung.

Ihr Ansprechpartner in Krefeld

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