Kündigung & Kündigungsschutz

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld

Eine Kündigung stellt für viele Arbeitnehmer eine belastende Situation dar. Dabei kann es jedoch ein umfassendes Kündigungsschutzrecht geben, welches Arbeitnehmer vor willkürlicher Entlassung schützt.

Soweit Kündigungsschutz vorliegt, müssen bei der Kündigung personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Bei letzterer Kündigung ist eine Sozialauswahl zwingend erforderlich: der Arbeitgeber muss Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Anzahl der Kinder etc. berücksichtigen. Ob dies in Ihrem Fall vorliegt, muss dargelegt und geprüft werden.

Anders verhält es sich bei einer fristlosen Kündigung, die nur aus wichtigem Grund möglich ist, wie z.B. bei Diebstahl oder Mobbing am Arbeitsplatz.

Kündigungsschutzklage – Die 3-Wochen-Frist

Sollte eine Kündigung unwirksam sein, kann der Arbeitnehmer innerhalb einer kurzen Frist eine Kündigungsschutzklage einreichen. Es gilt eine Klagefrist von nur drei Wochen ab Eingang der schriftlichen Kündigung. Deshalb ermöglichen wir Ihnen eine zügige Terminvergabe. Hierbei muss ein Arbeitsgericht dann überprüfen, ob die Kündigung wirksam ist oder ob ein Kündigungsschutz besteht.

Formvorschriften bei der Kündigung

So ist bei einer Kündigung die Schriftform mit einer handschriftlichen Unterschrift erforderlich, d. h. bei einer Kündigung per E-Mail oder SMS ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Eine solche Kündigung ist unwirksam.

Arten der Kündigung im Überblick

  • Personenbedingte Kündigung: Gründe liegen in der Person des Arbeitnehmers, z.B. langandauernde Krankheit oder fehlende Eignung.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, z.B. unentschuldigtes Fehlen oder Arbeitsverweigerung. In der Regel ist eine vorherige Abmahnung erforderlich.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Wegfall des Arbeitsplatzes durch betriebliche Erfordernisse. Eine Sozialauswahl ist zwingend durchzuführen.
  • Fristlose Kündigung: Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z.B. Diebstahl, Betrug oder tätliche Angriffe.

Es ist daher dringend zu empfehlen, sich im Falle einer Kündigung an einen spezialisierten Arbeitsrechtsanwalt zu wenden, um die Chancen auf einen erfolgreichen Kündigungsschutz durch eine Klage zu erhöhen.

Ihr Ansprechpartner für Kündigungsschutz in Krefeld

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Krefeld stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Kündigung, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage jederzeit zur Verfügung. Rechtsanwalt Dirk Pauls berät Sie kompetent und engagiert. Kontaktieren Sie uns – handeln Sie schnell, die Frist läuft!

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