Das finanzgerichtliche Verfahren beginnt mit der Klageerhebung beim zuständigen Finanzgericht – für Krefeld ist das das Finanzgericht Düsseldorf. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Einspruchsentscheidung erhoben werden (§ 47 FGO). Das Gericht prüft den Sachverhalt von Amts wegen und ist dabei nicht an die Rechtsauffassung des Finanzamts gebunden. In vielen Fällen wird vor einer mündlichen Verhandlung ein Erörterungstermin angesetzt, in dem die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung geprüft wird. Die Verfahrensdauer beträgt je nach Gericht und Komplexität zwischen 12 und 36 Monaten. Gegen das Urteil des Finanzgerichts kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt werden.
