Beim Diebstahl wird eine fremde Sache lediglich weggenommen. Beim Raub (§ 249 StGB) kommt Gewalt gegen eine Person oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben hinzu, die gerade dem Zweck der Wegnahme dient (Finalzusammenhang). Schon der Grundtatbestand ist deshalb ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.
