Wer bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und Gewalt anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht, um die Beute zu behalten, begeht räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB). Dieser wird wie ein Raub bestraft. Die Abgrenzung zum Raub und zur räuberischen Erpressung hängt vom genauen Ablauf der Tat ab.