Gemeint ist eine von der Rechtsprechung gezogene Wertgrenze für die Gefährdung fremder Sachen. Sie ist umstritten und wird dynamisch angepasst, weshalb sie im Einzelfall genau zu prüfen ist. Liegt der gefährdete Wert darunter oder lässt er sich nicht sicher feststellen, kann der Tatbestand des § 315c StGB entfallen.
