Der Raub verbindet einen Angriff auf das Eigentum mit einem Angriff auf die körperliche Unversehrtheit oder die Willensfreiheit des Opfers. Schon der Grundtatbestand sieht eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. In den Qualifikationen des § 250 StGB – etwa beim Beisichführen einer Waffe oder bandenmäßiger Begehung – beginnt die Strafe bei drei oder fünf Jahren, sodass eine Bewährung regelmäßig ausscheidet.