Bei einer Verurteilung nach § 315c StGB ist die Entziehung der Fahrerlaubnis der Regelfall (§ 69 StGB), verbunden mit einer Sperrfrist (§ 69a StGB). § 315c StGB gilt als Regelbeispiel für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Verteidigung zielt daher auch darauf, die Voraussetzungen der Entziehung zu erschüttern oder die Sperre zu verkürzen.