Nicht jede nicht erfüllte vertragliche Pflicht ist zugleich ein Betrug. Entscheidend ist, ob bereits bei Vertragsschluss über Tatsachen getäuscht wurde – etwa über die Zahlungs- oder Lieferfähigkeit – oder ob es sich um eine spätere, nicht vorhergesehene Leistungsstörung handelt. Diese Abgrenzung zwischen zivilrechtlicher Pflichtverletzung und strafbarer Täuschung ist häufig der Kern der Verteidigung.
