Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird im Fahreignungsregister eingetragen und kann die spätere Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erschweren. Ob die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt, hängt vom Einzelfall und von etwaigen Vorbelastungen ab. Bei wiederholten Verstößen steigt das Risiko spürbar.