Eine räuberische Erpressung (§ 255 StGB) liegt vor, wenn die Erpressung mit Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen wird. Sie wird wie ein Raub bestraft und ist damit ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Die Abgrenzung zur einfachen Erpressung und zum Raub ist im Einzelfall entscheidend.
