Die Nötigung (§ 240 StGB) zwingt jemanden mit Gewalt oder Drohung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. Die Erpressung (§ 253 StGB) ist eine qualifizierte Nötigung mit Vermögensbezug: Hinzu treten ein Vermögensnachteil des Opfers und die Absicht des Täters, sich rechtswidrig zu bereichern. Der Strafrahmen ist bei der Erpressung entsprechend höher.