Insolvenzarbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht in Krefeld
In der Insolvenz des Arbeitgebers läuft alles anders. Dies gilt auch für das Arbeitsrecht. Zwar hat die Insolvenz grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses, dennoch gibt es bestimmte Besonderheiten.
Insolvenzgeld – Ihr Anspruch als Arbeitnehmer
Zugunsten des Arbeitnehmers können für Lohnausfälle für maximal drei Monate vor Insolvenzeröffnung Insolvenzgeld beantragt werden. Der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.
Besonderheiten bei Lohnansprüchen
Zum Nachteil können bestimmte Lohnanteile nur im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, was bedeutet, dass nur eine Quote zu erzielen sein wird.
Verkürzte Kündigungsfristen
Auswirkungen gibt es auch bei der Länge der Kündigungsfristen. Diese können durch die Insolvenzordnung auf maximal drei Monate zum Monatsende gekürzt werden – unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Ihr Ansprechpartner in Krefeld
Durch die Kombination der Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht beraten wir Sie ganzheitlich. Rechtsanwalt Dirk Pauls hilft Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns.
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