Kapitalgesellschaft
Rechtsanwalt für GmbH & AG in Krefeld
Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmensgesellschaften (UG) sind Kapitalgesellschaften. Gegen Leistung einer Haftungseinlage „erkaufen“ sich die Gesellschafter eine Befreiung von der persönlichen Haftung. Mit einer Kapitalgesellschaft ist das Sammeln von Kapital möglich.
Hiermit kann, unabhängig von einer persönlichen Haftung der Gesellschafter, der Gesellschaftszweck vorangetrieben werden. Ziel ist es, am Gewinn der Gesellschaft zu partizipieren. Der Gewinn wird im Jahresabschluss ausgewiesen, dessen Erstellung für die Gesellschaft zwingend ist. Der Jahresabschluss ist zu veröffentlichen.
GmbH – Die beliebteste Kapitalgesellschaft
Die GmbH ist die mit Abstand häufigste Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie bietet den Gesellschaftern eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen bei gleichzeitig vergleichsweise überschaubaren Gründungskosten. Das Mindeststammkapital beträgt EUR 25.000,00.
Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Krefeld beraten wir Sie zu allen Aspekten der GmbH – von der Gründung über die laufende Geschäftsführung bis hin zu Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen.
UG (haftungsbeschränkt) – Die „Mini-GmbH“
Die Unternehmergesellschaft (UG) ermöglicht die Gründung einer Kapitalgesellschaft bereits ab einem Stammkapital von EUR 1,00. Sie ist verpflichtet, jährlich ein Viertel des Jahresüberschusses als Rücklage einzustellen, bis das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht ist. Die UG eignet sich besonders für Existenzgründer mit begrenztem Startkapital.
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG eignet sich insbesondere für kapitalintensive Unternehmen und solche, die eine Börsennotierung anstreben. Das Mindestgrundkapital beträgt EUR 50.000,00. Die Organisationsstruktur mit Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung ist deutlich komplexer als bei der GmbH.
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